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Mittwoch, 7. Januar 2009, 19:43

60 Jahre Grundgesetz: Für den bundesweiten Volksentscheid

Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nach einer Sitzung des Parlamentarischen Rates in Kraft getreten. Seit nunmehr sechzig Jahren sieht es in Artikel 20 Absatz 2 vor, dass die Staatsgewalt “vom Volke in Wahlen und Abstimmungen” ausgeübt wird:

“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”

Es ist eine bedauerliche Unterlassung des Gesetzgebers, weitere Voraussetzungen für die Durchführung bundesweiter Abstimmungen nie geschaffen zu haben. Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen wünscht sich, durch bundesweite Volksentscheide bei Sachfragen selbst mitbestimmen zu können. Nach einer der letzten repräsentativen Umfragen zu dieser Frage vom Dezember 2006 treten 80 Prozent der Deutschen für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.

Eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch Mittel der direkten Mitentscheidung ist ein Weg, um viele resignierte Bürgerinnen und Bürger wieder an die Politik heranzuführen und ihnen bei wichtigen Entscheidungen das Heft in die Hand zu geben. Ich selbst hatte mich bereits als 18jähriger für ein Bürgerbegehren zu einer seit Jahrzehnten umstrittenen Umgehungsstraße in der Gemeinde Nauheim eingesetzt, damit endlich eine klare Entscheidung zustande kommt, die von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Nach der eben genannten Umfrage vertreten nur noch fünf Prozent der Deutschen die Auffassung, dass man die Politik mit Wahlen “in starkem Maße” beeinflussen könne. 47 Prozent sind der Überzeugung, dass sie die Politik durch Wahlen “gar nicht” mitbestimmen können. Es reicht nicht mehr aus, die direkte Mitbestimmung auf die kommunale und Landesebene zu beschränken. Wir brauchen sie bundesweit.

Ich unterstütze daher die vom parteipolitisch neutralen Verein “Mehr Demokratie” geführte Kampagne für den bundesweiten Volksentscheid. Die FDP unterstützt dieses Ziel ebenfalls. Unter dem Motto “Selbst ist das Volk” hatte sie eine Kampagne durchgeführt, um einen Volksentscheid über die EU-Verfassung zu erreichen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat außerdem im Januar 2006 einen Gesetzentwurf “zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid” vorgelegt.

Als einzige Partei im Bundestag lehnt die CDU/CSU Volksentscheide auf Bundesebene grundsätzlich ab. Der Verein “Mehr Demokratie” zitiert Bundeskanzlerin Angela Merkel: “Ich bin ganz entschieden der Auffassung, dass plebiszitäre Elemente auf der Bundesebene nicht der richtige Weg sind.” Ähnliches ist vom Bundestagspräsidenten Norbert Lammert zu hören, der ebenfalls der CDU angehört. Er setzt sich lieber dafür ein, dass die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängert wird.

In Hessen setzt sich die FDP übrigens seit Jahren dafür ein, dass die Voraussetzungen für Volksinitiative und Volksbegehren im Land verbessert werden (mehr dazu).

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