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Dienstag, 9. Juni 2009, 6:44

Kritik an Jung und Schäuble: Nein zum pauschalen Bundeswehreinsatz im Innern

Bundeswehrsoldaten bei einem Trainingseinsatz in Bosnien-Herzegowina (Quelle)

Bei der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche haben Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein “gemeinsames Programm Innere Sicherheit” in Bremerhaven vorgestellt. Nach ersten Medienberichten enthält dieses Programm unter anderem die Forderung, dass “eine Verfassungsänderung zur Regelung einer Amtshilfe des Militärs” im Inland umgesetzt werden müsse. Sekundiert werden die Bestrebungen von Schäuble von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Jung hat sich beeilt, den Vorstoß der Innenministerkonferenz öffentlich zu begrüßen. Die Union hat dabei nach Ansicht der Zeit absichtlich den Eindruck erweckt, dass sich die Innenminister in der Frage einig geworden seien. “Die Dementis folgten deshalb prompt, und sie waren eindeutig. Denn es ist mitnichten so, dass nun alle Innenminister für einen generellen Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind und damit dem Drängen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nachgegeben hätten”, so Christoph Seils in dem Zeit-Artikel.

Die FDP lehnt die Forderung aus der Union nach einer Grundgesetzregelung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland weiterhin strikt ab. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) erläuterte noch während der Innenministerkonferenz letzte Woche, dass das Grundgesetz zu recht bestimme, “dass Militär und Polizei klar getrennt sind”. Der FDP-Verteidigungsexperte Rainer Stinner wies darauf hin, dass beispielsweise für eine effektive Piratenbekämpfung am Horn von Afrika keineswegs eine rechtliche Klarstellung erforderlich sei und schon garnicht durch eine Grundgesetzänderung. “Schäuble will weiterhin sein altes Ziel erreichen, den schrankenlosen Einsatz der Bundeswehr im Innern”, resümiert Stinner. Auch die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger, wies umgehend darauf hin, dass die Bundeswehr schon heute “im Rahmen der Amtshilfe im Innern eingesetzt werden kann”.

Der FDP-Kreisverband Groß-Gerau hat sich der Kritik an Forderungen von Jung nach einer Verfassungsänderung für den Bundeswehreinsatz im Innern angeschlossen. Verteidigungsminister Jung tritt für die CDU im Wahlkreis Groß-Gerau als Direktkandidat bei der Bundestagswahl im September an. Mit seiner Forderung befindet sich Jung auf dem Holzweg. Wir halten es für gefährlich, wenn sich die Bundeswehr zu einer Art Hilfspolizei entwickeln könnte, die jederzeit im Inland eingesetzt werden kann. Nicht nur, dass die Amtshilfe schon heute möglich ist, wie zum Beispiel bei der Elbeflut 2002. Die Soldaten sind darüber hinaus für polizeiliche Aufgaben nicht hinreichend ausgebildet. Das Argument, dass Bundeswehrsoldaten zumindest für den Objektschutz herangezogen werden könnten, ist unseriös. Wie Frau Homburger treffend feststellt, kann die Bundeswehr das überhaupt nicht leisten. Sie muss ja schon über 50 Prozent ihrer eigenen Liegenschaften von gewerblichen Bewachungsunternehmen bewachen lassen.

Davon abgesehen haben wir Liberale grundsätzliche Bedenken gegen das Ansinnen von Wolfgang Schäuble und Franz Josef Jung. Wir wollen nicht, dass es irgendwann paramilitärische Polizeieinheiten in Deutschland geben könnte. Das Grundgesetz schützt uns vor diesem Szenario, indem es eben den Einsatz der Bundeswehr im Innern untersagt. Die Trennung von Polizei und Militär sollte strikt beibehalten und der Bundeswehreinsatz im Innern nicht generell zugelassen werden.

Auch Berlins Innensenator Körting (SPD) ist gegen den Einsatz der Bundeswehr etwa zum Objektschutz. Übereinkunft gibt es zwischen CDU und SPD scheinbar allerdings zu der Frage, dass Einsätze in der Luft durch eine Verfassungsänderung erlaubt werden sollten. Hoffentlich haben die CDU- und SPD-Innenminister dabei nicht vergessen, dass das Bundesverfassungsgericht das von Schäuble betriebene Luftsicherheitsgesetz am 15. Februar 2006 aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der ehemaligen FDP-Minister Gerhart Baum und Burkhard Hirsch und vier weiteren Beschwerdeführern in vollem Umfang als verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, da es gegen das Grundrecht auf Leben und gegen die Menschenwürde verstößt. Eine Abschussbefugnis, auf die ein Einsatz der Luftwaffe zur Terrorismusbekämpfung letzten Endes hinausläuft, ist und bleibt verfassungswidrig, wenn sich an Bord unbeteiligte Passagiere befinden. Zudem erlaubt unsere Verfassung auch “keine Änderung, die es möglich machen würde, Passagierflugzeuge abzuschießen”, unterstreicht Gerhart Baum zutreffend. Die FDP hat schon vor zwei Jahren die grundgesetzfeindliche Position von Verteidigungsminister Jung mißbilligt und einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Und dabei bleibt es.

Statt über dem Grundgesetz zu brüten, sollten die Innenminister sich lieber dringend darum kümmern, dass die deutschen Atomkraftwerke vor Angriffen aus der Luft besser geschützt sind. Nebelwerfer sollen Terrorangriffe erschweren, sind jedoch nach einem jüngsten Spiegel-Bericht erst an zwei von zwölf Standorten installiert. Auch Alternativkonzepte sind unbedingt zu berücksichtigen, etwa die Installation von Schutzstrukturen. Leider geht es hier nur in Zeitlupe voran. Dieses Versäumnis der Innenminister ist nicht verständlich.

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