Sibylle
Tönnies: Cosmopolis Now. Auf dem Weg zum Weltstaat. Europäische
Verlagsanstalt, Hamburg 2002
Rezension von Andreas Bummel,
in: WeltTrends Nr. 39, Sommer 2003
Im deutschsprachigen Raum ist Literatur
mit dem Schwerpunkt Weltstaat eine Ausnahmeerscheinung. Schon
allein aufgrund dieser Tatsache zieht das im April 2002 erschienene
Buch von Sibylle Tönnies
Aufmerksamkeit auf sich. Leider scheint es indes kaum geeignet,
dem in Deutschland nur zaghaft in Gang kommenden Weltstaatsdiskurs
weiterführende Impulse zu geben. Zu abwegig und substanzlos
sind die von der Autorin vorgebrachten Thesen, die stellenweise
zudem in bloße Polemik abgleiten. Zentrales Plädoyer:
Die Welt möge sich aus „historischer Einsicht“ fügen
und den USA formal die Weltherrschaft antragen. Mit Anlehnung an
abstrakte Konzepte Immanuel Kants stellt sich Tönnies eine
Weltföderation „als Kristallisation um ein bestimmtes
Volk herum“ vor (S. 35), in der konkreten Situation um die
USA: „So gut, wie sich das Grundgesetz der Bundesrepublik
auf die DDR ausdehnen ließ, lässt sich die amerikanische
Verfassung auf die Welt ausdehnen“, meint die Juristin und
Soziologin entsprechend (S. 36). Zwar würde sich die Vereinigung
der Welt zu einer Kosmopolis idealerweise in der Weise abspielen,
dass „die Vereinten Nationen endlich die ihnen bisher fehlenden
Machtbefugnisse bekämen“ (S. 28). Da sich das Vetorecht
aber nicht ohne einen „Gewaltakt“ abschaffen lasse,
ist es Tönnies keiner weiteren Überlegung wert, wie dies
gelingen könnte. Statt dessen bezeichnet sie die UNO verantwortungslos
als „eine liebe, brave, auf das Gute gerichtete, aber praktisch
leider ungeeignete Institution, die die Welt sich auch sparen könnte“ (S.
28).
Dabei ist es keineswegs so, wie Tönnies behauptet, dass „die Amerikaner“ die
UNO als Bedrohung empfinden. Für die extremistische Rechte und Vertreter
der republikanischen Partei trifft dies zwar sicher zu, diese können aber
nicht mit der US-Bevölkerung insgesamt gleichgesetzt werden. Die World-Views-Umfrage
von 2002 bspw. kommt für die USA zu dem Ergebnis, dass sich 57 Prozent
der Befragten eine Stärkung der Vereinten Nationen wünschen, mit
einem Gegenargument konfrontiert, wächst die Zustimmung dafür sogar
auf 77 Prozent. Ebenso 77 Prozent befürworten, dass die Vereinten Nationen
mit einer schnellen Eingreiftruppe ausgestattet werden sollte. Meinungsumfragen
der Institute Zogby und Harris von 1999 und 2000 zeigten ein ähnliches
Ergebnis. 51,6 Prozent der befragten US-Amerikaner etwa befürworteten
die Einrichtung einer 100.000 Mann starken UN-Armee zur Friedenssicherung,
nur 34,1 Prozent waren dagegen.
Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 scheint Tönnies
eine Verwandlung der USA in einen Weltstaat erkennen zu können. „Wesentliche
Elemente“ dieses Weltstaats seien bereits verwirklicht, vor allem eine „Monopolisierung
der Gewalt in den Händen der USA“ (S. 108). Da sich die Monopolisierung
von Gewalt als historisches Hauptmerkmal in der Staatsbildung herausgestellt
habe, erfülle sich damit „die objektive Voraussetzung für einen
Weltstaat“ (S. 13). Die historische Rolle der Zentralisierung von Gewalt
in Staatsbildungsprozessen ist zweifellos zutreffend. Durch Tönnies‘ Befund
allerdings wird der Begriff des Gewaltmonopols seines Sinngehalts entleert.
Zwar mag man zustimmen, dass die USA weltweit über eine erhebliche militärische Übermacht
verfügen. Von einer alleinigen Kontrolle und Durchführung der Gewaltanwendung
durch die USA im Sinne des Monopolbegriffs kann offensichtlich allein schon
aufgrund der konventionellen Bewaffnung praktisch aller Länder - von der
Verfügung über Nuklearwaffen ganz abgesehen - keine Rede sein.
Auch die von Tönnies identifizierten „subjektiven Voraussetzungen“ des
entstehenden US-Weltstaats erweisen sich als tönerne Gebilde: Die Solidaritätsbekundungen
nach den Anschlägen interpretiert sie als „keimhafte Bereitschaft
der Welt, sich der Supermacht zu unterwerfen“ (S. 17). Die Unhaltbarkeit
dieser Auslegung wäre auch ohne den im Frühjahr 2003 erreichten Tiefststand
in den transatlantischen Beziehungen seit dem Zweiten Weltkrieg ohne weiteres
zu begründen. Nicht zuletzt sahen sich die USA nach dem 11. September
2001 zur zügigen Überweisung eines Großteils ihrer zurückbehaltenen
Außenstände bei den UN veranlasst, um die politische Gewogenheit
der Staatengemeinschaft in den Gremien der Weltorganisation zu erhöhen.
Im Übrigen zeigt die Irak-Krise, wie groß der Widerstand fast der
gesamten Staatengemeinschaft gegen eine Ausdehnung der wirtschaftlichen Macht
der USA auch auf geostrategischem Gebiet ist.
Durch die Reaktion des UN-Sicherheitsrates und der Staatengemeinschaft auf
die Anschläge, so behauptet Tönnies, sei das Völkerrecht „einverständlich“ aufgelöst
worden (S. 15). An anderer Stellte heißt es, die „Regeln, die
das Verhältnis der Nationen untereinander bestimmen“ seien zwar
nicht „durch einen Rechtsakt“ aufgehoben, die tragenden Elemente
dieser Ordnung jedoch seien „sämtlich zusammengebrochen“ (S.
91). Schon die von Tönnies benutzte Diktion ist befremdlich, denn das
Völkerrecht kann nicht „durch einen Rechtsakt“ „außer
Kraft“ gesetzt oder „aufgelöst“ werden. Allein eine
qualitative Veränderung ist denkbar und auf eine solche kommt es der
Autorin wohl auch an. Aber diese bedarf der Zustimmung eines großen
Teils der Staatengemeinschaft, zumindest soweit es die von den USA zur Zeit
angestrebte gewohnheitsrechtliche Veränderung des Völkerrechts
betrifft. Die Staatengemeinschaft als solche hat aber nicht erkennbar auf
tragende Elemente, wie das Gewaltverbot, verzichtet. Die ungenaue Wortwahl
ist symptomatisch für den ganzen Text. An anderer Stelle bezeichnet
sie den UN-Generalsekretär als „UNO-Präsidenten“ (S.
30), auch ein „Internationales Strafgesetzbuch“ (S. 67) gibt
es noch nicht, gemeint ist wohl das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes.
Für den Einsatz in Afghanistan kann Tönnies keine völkerrechtliche
Grundlage erkennen, sie setzt sich mit den juristischen Fragestellungen nach
dem 11. September 2001 aber auch nicht weiter auseinander. Insoweit bleibt
kein Raum für eine differenzierte Sicht. Tönnies folgert vielmehr, „dass
der Krieg gegen Afghanistan kein Völkerrechtsbruch ist, weil das Völkerrecht
gar nicht mehr in Kraft ist“ (S. 106). Den Afghanistan-Einsatz, den
out-of-area-Beschluss der NATO und die humanitäre Intervention wegen
der schweren Menschenrechtsverletzungen im Kosovo sieht Tönnies als
Beweis dafür, dass das Gewaltverbot der UN-Charta nicht mehr trage.
So sehr diese Einsätze völkerrechtlich umstritten sind, genauso
zweifelhaft sind Tönnies‘ lapidaren Feststellungen.
Die Argumentationslinien des Buches sind aufgrund vieler Widersprüche
nur schwer nachzuvollziehen. Einerseits plädiert Tönnies für
eine „Unterwerfung unter die amerikanische Supermacht“ (S. 12),
andererseits bekennt sie sich zu den Menschenrechten und bekräftigt, dass „die
neue Struktur“ demokratisch sein müsse. Einerseits glaubt sie Unterwerfungstendenzen
ausmachen zu können, andererseits stellt sie selbst fest, dass es keinerlei
Willen in der Staatengemeinschaft gibt, sich den USA unterzuordnen. Einerseits
verurteilt sie jede Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots, andererseits
stellt sie fest, dass eine Welteinigung nur durch Gewalt zu erreichen sei.
Zudem sei es in ihrem Konzept „keine Kleinigkeit“ (S. 40), dass
die USA gar kein Interesse an einer Rolle als suprema potestas hätten.
In der theoretischen Vorüberlegung liegt Tönnies sicherlich richtig.
Der von Norbert Elias ausgemachte soziostrukturelle Prozess setzt sich weiterhin
fort. Die USA können dabei aber, wenn überhaupt, nur als vorübergehender
Kristallisationspunkt gesehen werden. Tönnies übergeht in ihrem Hauptgedanken
weitgehend einen seit langem geführten Diskurs über die relative
Machtabnahme der USA, die von US-Strategen längst antizipiert wird. Diese
gehen davon aus, dass die Supermachtstellung der USA in der Folge zunehmend
erodieren wird und sich die Weltordnung multipolar gestaltet. Daran haben auch
die Anschläge des 11. September 2001 nichts geändert. Im Gegenteil,
der sogenannten Kampf gegen den Terrorismus könnte vielmehr als ein Aufbäumen
gesehen werden. Zwar haben sich den USA die seit Mitte der 1990er angestrebten
geostrategischen Handlungsmöglichkeiten in Eurasien eröffnet. Selbst
Zbigniew Brzezinski sieht diese letztlich aber nur als Grundlage, um „die
Voraussetzungen für eine Aufwertung der bestehenden und zunehmend veralteten
UN-Strukturen zu verbessern“, die „allmählich die Insignien
des derzeitigen Herrschers der Welt“ annehmen könnten. Insoweit
gehen Tönnies‘ Überlegungen selbst über die Vorstellungen
US-amerikanischer Hardliner hinaus. Ganz klar wird die Intention des Buches
allerdings nicht. Der Idee einer Kosmopolis hat Sibylle Tönnies jedenfalls
keinen guten Dienst erwiesen. |