Rezensionen

Sibylle Tönnies: Cosmopolis Now. Auf dem Weg zum Weltstaat. Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 2002

Rezension von Andreas Bummel, in: WeltTrends Nr. 39, Sommer 2003

Im deutschsprachigen Raum ist Literatur mit dem Schwerpunkt Weltstaat eine Ausnahmeerscheinung. Schon allein aufgrund dieser Tatsache zieht das im April 2002 erschienene Buch von Sibylle Tönnies Aufmerksamkeit auf sich. Leider scheint es indes kaum geeignet, dem in Deutschland nur zaghaft in Gang kommenden Weltstaatsdiskurs weiterführende Impulse zu geben. Zu abwegig und substanzlos sind die von der Autorin vorgebrachten Thesen, die stellenweise zudem in bloße Polemik abgleiten. Zentrales Plädoyer: Die Welt möge sich aus „historischer Einsicht“ fügen und den USA formal die Weltherrschaft antragen. Mit Anlehnung an abstrakte Konzepte Immanuel Kants stellt sich Tönnies eine Weltföderation „als Kristallisation um ein bestimmtes Volk herum“ vor (S. 35), in der konkreten Situation um die USA: „So gut, wie sich das Grundgesetz der Bundesrepublik auf die DDR ausdehnen ließ, lässt sich die amerikanische Verfassung auf die Welt ausdehnen“, meint die Juristin und Soziologin entsprechend (S. 36). Zwar würde sich die Vereinigung der Welt zu einer Kosmopolis idealerweise in der Weise abspielen, dass „die Vereinten Nationen endlich die ihnen bisher fehlenden Machtbefugnisse bekämen“ (S. 28). Da sich das Vetorecht aber nicht ohne einen „Gewaltakt“ abschaffen lasse, ist es Tönnies keiner weiteren Überlegung wert, wie dies gelingen könnte. Statt dessen bezeichnet sie die UNO verantwortungslos als „eine liebe, brave, auf das Gute gerichtete, aber praktisch leider ungeeignete Institution, die die Welt sich auch sparen könnte“ (S. 28).

Dabei ist es keineswegs so, wie Tönnies behauptet, dass „die Amerikaner“ die UNO als Bedrohung empfinden. Für die extremistische Rechte und Vertreter der republikanischen Partei trifft dies zwar sicher zu, diese können aber nicht mit der US-Bevölkerung insgesamt gleichgesetzt werden. Die World-Views-Umfrage von 2002 bspw. kommt für die USA zu dem Ergebnis, dass sich 57 Prozent der Befragten eine Stärkung der Vereinten Nationen wünschen, mit einem Gegenargument konfrontiert, wächst die Zustimmung dafür sogar auf 77 Prozent. Ebenso 77 Prozent befürworten, dass die Vereinten Nationen mit einer schnellen Eingreiftruppe ausgestattet werden sollte. Meinungsumfragen der Institute Zogby und Harris von 1999 und 2000 zeigten ein ähnliches Ergebnis. 51,6 Prozent der befragten US-Amerikaner etwa befürworteten die Einrichtung einer 100.000 Mann starken UN-Armee zur Friedenssicherung, nur 34,1 Prozent waren dagegen.

Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 scheint Tönnies eine Verwandlung der USA in einen Weltstaat erkennen zu können. „Wesentliche Elemente“ dieses Weltstaats seien bereits verwirklicht, vor allem eine „Monopolisierung der Gewalt in den Händen der USA“ (S. 108). Da sich die Monopolisierung von Gewalt als historisches Hauptmerkmal in der Staatsbildung herausgestellt habe, erfülle sich damit „die objektive Voraussetzung für einen Weltstaat“ (S. 13). Die historische Rolle der Zentralisierung von Gewalt in Staatsbildungsprozessen ist zweifellos zutreffend. Durch Tönnies‘ Befund allerdings wird der Begriff des Gewaltmonopols seines Sinngehalts entleert. Zwar mag man zustimmen, dass die USA weltweit über eine erhebliche militärische Übermacht verfügen. Von einer alleinigen Kontrolle und Durchführung der Gewaltanwendung durch die USA im Sinne des Monopolbegriffs kann offensichtlich allein schon aufgrund der konventionellen Bewaffnung praktisch aller Länder - von der Verfügung über Nuklearwaffen ganz abgesehen - keine Rede sein.

Auch die von Tönnies identifizierten „subjektiven Voraussetzungen“ des entstehenden US-Weltstaats erweisen sich als tönerne Gebilde: Die Solidaritätsbekundungen nach den Anschlägen interpretiert sie als „keimhafte Bereitschaft der Welt, sich der Supermacht zu unterwerfen“ (S. 17). Die Unhaltbarkeit dieser Auslegung wäre auch ohne den im Frühjahr 2003 erreichten Tiefststand in den transatlantischen Beziehungen seit dem Zweiten Weltkrieg ohne weiteres zu begründen. Nicht zuletzt sahen sich die USA nach dem 11. September 2001 zur zügigen Überweisung eines Großteils ihrer zurückbehaltenen Außenstände bei den UN veranlasst, um die politische Gewogenheit der Staatengemeinschaft in den Gremien der Weltorganisation zu erhöhen. Im Übrigen zeigt die Irak-Krise, wie groß der Widerstand fast der gesamten Staatengemeinschaft gegen eine Ausdehnung der wirtschaftlichen Macht der USA auch auf geostrategischem Gebiet ist.

Durch die Reaktion des UN-Sicherheitsrates und der Staatengemeinschaft auf die Anschläge, so behauptet Tönnies, sei das Völkerrecht „einverständlich“ aufgelöst worden (S. 15). An anderer Stellte heißt es, die „Regeln, die das Verhältnis der Nationen untereinander bestimmen“ seien zwar nicht „durch einen Rechtsakt“ aufgehoben, die tragenden Elemente dieser Ordnung jedoch seien „sämtlich zusammengebrochen“ (S. 91). Schon die von Tönnies benutzte Diktion ist befremdlich, denn das Völkerrecht kann nicht „durch einen Rechtsakt“ „außer Kraft“ gesetzt oder „aufgelöst“ werden. Allein eine qualitative Veränderung ist denkbar und auf eine solche kommt es der Autorin wohl auch an. Aber diese bedarf der Zustimmung eines großen Teils der Staatengemeinschaft, zumindest soweit es die von den USA zur Zeit angestrebte gewohnheitsrechtliche Veränderung des Völkerrechts betrifft. Die Staatengemeinschaft als solche hat aber nicht erkennbar auf tragende Elemente, wie das Gewaltverbot, verzichtet. Die ungenaue Wortwahl ist symptomatisch für den ganzen Text. An anderer Stelle bezeichnet sie den UN-Generalsekretär als „UNO-Präsidenten“ (S. 30), auch ein „Internationales Strafgesetzbuch“ (S. 67) gibt es noch nicht, gemeint ist wohl das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes. Für den Einsatz in Afghanistan kann Tönnies keine völkerrechtliche Grundlage erkennen, sie setzt sich mit den juristischen Fragestellungen nach dem 11. September 2001 aber auch nicht weiter auseinander. Insoweit bleibt kein Raum für eine differenzierte Sicht. Tönnies folgert vielmehr, „dass der Krieg gegen Afghanistan kein Völkerrechtsbruch ist, weil das Völkerrecht gar nicht mehr in Kraft ist“ (S. 106). Den Afghanistan-Einsatz, den out-of-area-Beschluss der NATO und die humanitäre Intervention wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen im Kosovo sieht Tönnies als Beweis dafür, dass das Gewaltverbot der UN-Charta nicht mehr trage. So sehr diese Einsätze völkerrechtlich umstritten sind, genauso zweifelhaft sind Tönnies‘ lapidaren Feststellungen.

Die Argumentationslinien des Buches sind aufgrund vieler Widersprüche nur schwer nachzuvollziehen. Einerseits plädiert Tönnies für eine „Unterwerfung unter die amerikanische Supermacht“ (S. 12), andererseits bekennt sie sich zu den Menschenrechten und bekräftigt, dass „die neue Struktur“ demokratisch sein müsse. Einerseits glaubt sie Unterwerfungstendenzen ausmachen zu können, andererseits stellt sie selbst fest, dass es keinerlei Willen in der Staatengemeinschaft gibt, sich den USA unterzuordnen. Einerseits verurteilt sie jede Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots, andererseits stellt sie fest, dass eine Welteinigung nur durch Gewalt zu erreichen sei. Zudem sei es in ihrem Konzept „keine Kleinigkeit“ (S. 40), dass die USA gar kein Interesse an einer Rolle als suprema potestas hätten.

In der theoretischen Vorüberlegung liegt Tönnies sicherlich richtig. Der von Norbert Elias ausgemachte soziostrukturelle Prozess setzt sich weiterhin fort. Die USA können dabei aber, wenn überhaupt, nur als vorübergehender Kristallisationspunkt gesehen werden. Tönnies übergeht in ihrem Hauptgedanken weitgehend einen seit langem geführten Diskurs über die relative Machtabnahme der USA, die von US-Strategen längst antizipiert wird. Diese gehen davon aus, dass die Supermachtstellung der USA in der Folge zunehmend erodieren wird und sich die Weltordnung multipolar gestaltet. Daran haben auch die Anschläge des 11. September 2001 nichts geändert. Im Gegenteil, der sogenannten Kampf gegen den Terrorismus könnte vielmehr als ein Aufbäumen gesehen werden. Zwar haben sich den USA die seit Mitte der 1990er angestrebten geostrategischen Handlungsmöglichkeiten in Eurasien eröffnet. Selbst Zbigniew Brzezinski sieht diese letztlich aber nur als Grundlage, um „die Voraussetzungen für eine Aufwertung der bestehenden und zunehmend veralteten UN-Strukturen zu verbessern“, die „allmählich die Insignien des derzeitigen Herrschers der Welt“ annehmen könnten. Insoweit gehen Tönnies‘ Überlegungen selbst über die Vorstellungen US-amerikanischer Hardliner hinaus. Ganz klar wird die Intention des Buches allerdings nicht. Der Idee einer Kosmopolis hat Sibylle Tönnies jedenfalls keinen guten Dienst erwiesen.